005 | Irrtümer bei Vorsorgevollmachten — Interview mit Matthias Rich von JURA DIREKT

Shownotes

Wer vertritt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können? Sie denken, Ihr Ehepartner darf dann entscheiden? FALSCH! Der Staat schickt dann einen Betreuer. Auch wenn Sie einen Antrag stellen, dass Sie der Betreuer werden möchten, dürfen Sie nur begrenzt handeln.

THEMEN
Jedoch — wenn Sie eine AKTUELLE Vorsorgevollmacht haben, dann dürfen Sie handeln, wie Sie es als richtig empfinden und müssen nicht in Kauf nehmen, was der Staat als richtig empfindet. Aus diesen Gründen haben wir heute Matthias Rich von JURA DIREKT bei uns im Interview.

DIALOG MODERIERT
Antonio Sommese
Gründer und Geschäftsführer der
Finanzstrategie Sommese & Kollegen GmbH

LINKS
https://sommese.de

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.